Kooperationen
Für uns als Dienstleister im Gesundheitswesen bedeutet Kooperation im Gesundheitswesen, die eigenen Arbeitsabläufe mit den Arbeitsabläufen anderer abzustimmen. Ziel der Kooperation von Berufsgruppen im Gesundheitswesen ist die Sicherung und weitere Verbesserung einer patientenorientierten, gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung; somit auch Ihrer potentiellen Versorgung. Gegenüber dem gemeinsamen Ziel Ihre Gesundheit zu schützen bzw. wiederherzustellen, sowie Leiden zu lindern, sind alle weiteren Interessen zweitrangig. Ausgehend von diesem grundlegenden Ziel und den daraus resultierenden Verpflichtungen und besonderen Verantwortungen legt die Firma Luttermann das Augenmerkt in den Kooperationen mit Kliniken, Senioreneinrichtungen und ambulanten Versorgungsformen besonders auf:
die gegenseitige Anerkennung und Akzeptanz der beruflichen Qualifikationen, der fachlichen Kompetenzen, der spezifischen Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche
eine gemeinsamen Entwicklung von Qualitätsstandards
die gemeinsamen Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen
interprofessionelle Fortbildungen, z.B. in Qualitätszirkeln
eine Verbesserung der Kooperation in den verschiedenen Versorgungsbereichen einschließlich Schnittstellenoptimierung
eine Verbesserung der Kooperation zwischen den verschiedenen Verbänden und Organisationen im Gesundheitswesen.
Fazit: Eine gelebte Kooperation ist ein Beitrag zur Qualitätssicherung und -verbesserung auch Ihrer medizinischen Versorgung. Sie kostet Zeit und finanzielle Ressourcen und kann nicht allein vom persönlichen Engagement einzelner Personen abhängen. Dennoch ist es die Aufgabe jedes einzelnen Mitarbeiters, seinen Beitrag zur verbesserten Koordination aller Leistungen am Patienten zu erbringen.