Kinderreha / Sonderbau
Als Dienstleister im Gesundheitswesen decken wir das gesamte Leistungsspektrum auch im Bereich der Kinderversorgung ab. Schon ab der Frühförderung wird bei anstehenden Versorgungen für Ihr Kind sehr eng mit Ärzten, Therapeuten und natürlich mit Ihnen, den Eltern, zusammengearbeitet. Dabei fließen in die Entscheidungen für korrekte Hilfsmittel nicht nur das Krankheitsbild des Kindes, sondern auch das persönliche Umfeld wird in die Entscheidungsvorgänge einbezogen. Unsere Mitarbeiter prüfen sehr genau, welche Hilfsmittel tatsächlich dem Wohle des Kindes dienen und stehen jederzeit beratend und helfend zur Seite. Hierdurch ist eine optimale Funktionalität von vornherein gewährleistet.
Spezielle Fachgebiete wie z.B. die individuelle Anfertigung von Sitzschalen und Unterschenkelorthesen haben sich in der Therapie neuromuskulärer Erkrankungen in den letzten Jahren vielfach bewährt. Ein perfekt eingespieltes Mitarbeiter-Team ist speziell in diesen sensiblen Bereichen geschult und steht Ihnen mit Fachkompetenz zur Seite. Wir begleiten Sie nicht nur kurzzeitig, sondern sind auch für Sie da, wenn Ihr Kind wächst oder die Lebensumstände sich verändern.
So erreichen Sie uns:
Bei Fragen rund um die Versorgung Ihres Kindes wenden Sie sich gerne jederzeit an uns:
Tel.: 0201 82050-420
E-Mail: kinderreha@luttermann.de
Adresse
Luttermann GmbH
Zur Schmiede 6
45141 Essen
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 8:00 - 16:45 Uhr
Unser Kollege Bernd Keul aus der Abteilung Kinderreha & Sonderbau besucht regelmäßig unsere kleinsten Helden, um zu schauen, ob die Versorgung bestmöglich im Alltag eingesetzt werden kann und wo wir eventuell noch helfen können. Mia hat eine spinale Muskelatrophie.
Zusammen mit unserem Partner SKS Rehab aus der Schweiz haben wir sie mit einem Elektrorollstuhl versorgt, um ihr die größtmögliche Mobilität zu ermöglichen. Wie man sieht, kommen wir bei dem Tempo kaum hinterher! Ob alleine Brötchen holen gehen, oder die Geschwister von der Schule abholen – für Mia zum Glück selbstverständlich.
Die kleine Hilfsmittelwelt
Hier können Sie sich den aktuellen Hilfsmittelkatalog für Kinder und Jugendliche herunterladen. Diese Broschüre gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Hilfsmittel zur Unterstützung Ihres Kindes und zeigt Ihnen den Weg einer Hilfsmittelversorgung unter Beteiligung der Kostenträger auf. Wir würden uns freuen, Ihre Familie künftig auf Ihrem Weg zu begleiten und sind gerne für Sie da!
Erste Anlaufstelle ist Ihr behandelnder Arzt, denn Voraussetzung für die Versorgung mit einem Hilfsmittel über einen Kostenträger ist ein entsprechendes Rezept. Alternativ können Sie sich auch zuerst von unserem Team beraten lassen, welches Hilfsmittel für Ihr Kind am besten geeignet ist, und Ihr Arzt stellt dann anschließend das entsprechende Rezept aus. Oft findet auch bereits hier ein direkter Kontakt zwischen uns, Ihrem Arzt und beteiligten Therapeuten statt.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, ist in erster Linie Ihre Krankenkasse Ansprechpartner für die Kostenübernahme. Abhängig vom Versorgungsziel, und falls Ihr Kind eine Zweitversorgung oder Hilfsmittel für die Schule benötigt, können jedoch auch andere Kostenträger zuständig sein. Beispielsweise die Träger der Sozialhilfe oder die Kinder- und Jugendhilfe. Auf Basis des Rezepts reichen wir für Sie einen entsprechenden Versorgungsund Kostenvoranschlag zur Genehmigung beim zuständigen Kostenträger ein.
Sofern der Kostenträger Ihren Hilfsmittelantrag abgelehnt hat, können Sie innerhalb eines Monats nach Eingang des Bescheids Widerspruch einlegen. Dazu sind keine Formvorschriften vorgegeben. Sie können den Widerspruch schriftlich oder vor Ort bei Ihrem Kostenträger mündlich einlegen. Der Widerspruch muss aber immer durch Sie als gesetzlichen Vertreter Ihres Kindes erfolgen, und es muss konkret Bezug auf den vorliegenden Ablehnungsbescheid genommen werden. Ihren Widerspruch sollten Sie natürlich begründen. Dafür ist empfehlenswert, die Begründung so detailliert wie möglich und anhand klarer Fakten zu formulieren. Erklären Sie beispielsweise Ihre häusliche Situation und den Hintergrund Ihres Hilfsmittelantrags. Idealerweise fügen Sie auch Stellungnahmen von Ihrem Arzt und etwaigen Therapeuten bei.
Grundsatz einer Hilfsmittelversorgung ist auch immer, dass sie wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig sein muss (§ 12 SGB V). Es kann daher auch vorkommen, dass Ihre Krankenkasse die Versorgung nur durch einen anderen Leistungserbringer genehmigt, der diese zu einem günstigeren Preis angeboten hat. Insbesondere in der Kinderversorgung stellt ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Ihrem Kind und dem Versorger jedoch einen wichtigen Aspekt dar. Unser Berater begleitet Ihr Kind und seine Entwicklung unter Umständen schon über viele Jahre. Somit weiß er um die Besonderheiten und spezifischen Anforderungen Ihres Kindes und kann umfassend zu einer zielorientierten Versorgung beitragen. Weisen Sie Ihre Krankenkasse daher auch darauf hin, dass Ihnen die fortwährende Betreuung durch den gleichen Ansprechpartner wichtig ist.
Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gerne unverbindlich unter der Rufnummer 0201 82050-420
oder schreiben Sie uns unter kinderreha@luttermann.de