Schuhzurichtungen
Bei den orthopädischen Schuhzurichtungen wird der vorhandene Konfektionsschuh so gestaltet, dass Fußbeschwerden gemindert oder beseitigt werden. Mit den Zurichtungen ist es möglich, viele Fußprobleme zu lösen und das Gangbild zu verbessern. Die Einzelmaßnahmen der Zurichtungen sind auf bettende, korrigierende und gelenkschonende Funktionen ausgerichtet.
Ledergleitspitze
Ballenrollen
Mittelfußrollen
Zehenrollen
Schmetterlingsrolle
Schmetterlingsrolle mit Weichbettung
Verkürzungsausgleich
Sohlenerhöhung
Sohlenverbreiterung
Sohlenversteifung
Pufferabsatz
Orthopädische Schuhzurichtungen sollten immer auf einem separaten Rezept verordnet werden, auf dem das Feld Nummer 7 (Hilfsmittel) mit einer „7" markiert wird. Das Rezept muss darüber hinaus folgende Angaben enthalten:
genaue Indikation/Diagnose (ICD-10 Code)
Anzahl
Produkt
Angabe der Hilfsmittelnummer wenn möglich
Druckentlastung
Abroll- und Abwicklungshilfe
Stoßdämpfende Maßnahme
Ausgleich von Beinlängendifferenzen
Schmerz-Syndrom im Fersenbereich
Stabilisierung im Sohlenbereich
Verbesserung des Lotaufbaus
Folgende Ausführungen sind möglich:
Ledergleitspitze
Eine Ledergleitspitze vermindert eine Sturzgefahr durch Hängenbleiben des Schuhs oder der Schuhspitze während der Schwungphase. Mehr Sicherheit und Verbesserung des Gangbildes. Wird oftmals in Verbindung mit einer Orthesenversorgung durchgeführt.
In der Regel können Änderungen an 2-3 Paar Konfektionsschuhen verordnet werden.
Ballenrollen
Jeweils mit Absatzangleichung links, rechts oder beidseits. Bei einseitiger Indikation Ausgleich auf der Gegenseite. Die Ballenrolle dient in erster Linie der Funktionsentlastung der Zehengrundgelenke. Die Scheitellinie orientiert sich am Großzehengrundgelenk. Die mechanische Fußlänge wird kaum verändert. Je nach Verlaufsrichtung der Scheitellinie verläuft die Abwicklung mehr nach außen oder innen.
In der Regel können Änderungen an 2-3 Paar Konfektionsschuhen verordnet werden.
Mittelfußrollen
Jeweils mit Absatzangleichung links, rechts oder beidseits. Bei einseitiger Indikation Ausgleich auf der Gegenseite. Die Hauptwirkung der Mittelfußrolle besteht in einer Funktionsentlastung der Fußwurzelgelenke bis einschließlich des oberen Sprunggelenkes. Die Scheitellinie liegt je nach beabsichtigter Wirkung unterschiedlich weit hinter den Mittelfußköpfchen. Die mechanische Fußlänge wird hierdurch verkürzt.
In der Regel können Änderungen an 2-3 Paar Konfektionsschuhen verordnet werden.
Zehenrollen
Jeweils mit Absatzangleichung links, rechts oder beidseits. Bei einseitiger Indikation Ausgleich auf der Gegenseite. Die Zehenrolle hat eine rückhebelnde Wirkung und verbessert durch vermehrte Spannung der Wadenmuskulatur die Stabilisierung des Kniegelenkes. Die Scheitellinie muss mindestens unter den Grundgliedern der Zehen I bis II liegen. Der rückhebelnde Effekt sollte durch eine Sohlenversteifung erhöht werden. Nur Schuhe mit flachen Absätzen verwenden.
In der Regel können Änderungen an 2-3 Paar Konfektionsschuhen verordnet werden.
Schmetterlingsrolle
Mit Absatzangleichung links, rechts oder beidseits. Bei einseitiger Indikation Ausgleichsrolle auf der Gegenseite. Entlastung der Mittelfußgelenke.
In der Regel können Änderungen an 2-3 Paar Konfektionsschuhen verordnet werden
Schmetterlingsrolle mit Weichbettung
Mit Absatzangleichung links, rechts oder beidseits. Bei einseitiger Indikation Ausgleichsrolle auf der Gegenseite. Entlastung der Mittelfußgelenke.
In der Regel können Änderungen an 2-3 Paar Konfektionsschuhen verordnet werden.
Verkürzungsausgleich
Unterschiedliche Beinlängen (Sohle und/ oder nur Absatz). Bei mehr als 3 cm Beinlängendifferenz besteht ein Anspruch auf orthopädische Maßschuhe. Behebung von funktioneller und tätsächlicher Beinlängendifferenz/Beckenschiefstand.
In der Regel können Änderungen an 2-3 Paar Konfektionsschuhen verordnet werden.
Sohlenerhöhung
Innen oder außen in der Regel nicht mehr als 4 mm. Eine Außenranderhöhung entlastet den medialen (inneren Teil) des Kniegelenkes. Eine Innenranderhöhung entlastet den lateralen (äußeren Teil) des Kniegelenkes.
In der Regel können Änderungen an 2-3 Paar Konfektionsschuhen verordnet werden.
Sohlenverbreiterung
Innen oder außen an der Sohle und/ oder nur am Absatz. Verbesserung der Standfestigkeit und des Lotaufbaues.
In der Regel können Änderungen an 2-3 Paar Konfektionsschuhen verordnet werden.
Sohlenversteifung
Mit oder ohne Abrollhilfe. Durch die Sohlenversteifung werden die Zehengelenke stabilisiert, sowie eine Reduktion von Scherkräften auf den Fuß erreicht.
In der Regel können Änderungen an 2-3 Paar Konfektionsschuhen verordnet werden.
Pufferabsatz
Die Wirkung des Pufferabsatzes besteht in der Stoßdämpfung beim Fersenauftritt.
In der Regel können Änderungen an 2-3 Paar Konfektionsschuhen verordnet werden.